Häufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich Sie kurzfristig?
Mit Anliegen, die eine Antwort oder Vereinbarung erfordern, rufen Sie bitte während der Sprechzeiten in unserem Sekretariat (Frau Baumgart) an.
Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 10:15 bis 12:00 Uhr
+49 5221 1879710
Wenn Sie nur eine kurze Mitteilung hinterlassen möchten, können Sie außerhalb der telefonischen Sprechzeiten unseren Anrufbeantworter nutzen oder uns eine E-Mail schicken an: info@praxis-schmitz-herford.de• den Notruf (112) bei lebensbedrohlichen Notfällen
• den psychosozialen Krisendienst Kreis Herford (+49 5221 131608)
• die Telefonseelsorge (116 123)
Was ist bei Terminabsagen zu beachten?
Absagen müssen 48 Stunden vor dem Termin bei uns eingegangen sein. Eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail genügt. Da wir ausschließlich nach Terminvereinbarung arbeiten sind wir darauf angewiesen, die Termine an andere Patienten neu zu vergeben. Sollte uns die Neuvergabe eines Termins wegen kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen nicht möglich sein, wird ein Ausfallhonorar geltend gemacht.
Kann ich Unterlagen auch per E-Mail einreichen?
Bitte reichen Sie Unterlagen nach Möglichkeit in dem Format ein, in dem sie ursprünglich vorliegen: Papierdokumente scannen wir nach Bedarf selbst ein. Falls Sie uns Unterlagen per E-Mail senden, erfolgt dies auf Ihren eigenen Wunsch. Bitte beachten Sie, dass E-Mails nicht gegen unberechtigte Kenntnisnahme und Verfälschung geschützt sind.
Wann findet die Gruppenpsychotherapie in der Praxis statt?
In den Räumen der Praxis finden folgende Gruppenpsychotherapiesitzungen statt:
Montag 17.00 - 18.40 Uhr wöchentlich (Leitung: Wolfgang Schmitz)
Dienstag 17.00 - 18.40 Uhr 14-tägig (Leitung: Wolfgang Schmitz)
Zu den telefonischen Sprechzeiten ist eine Anmeldung ab sofort möglich.
Darüber hinaus bietet Heidrun Schmitz in der Praxisgemeinschaft folgende Gruppen an:
Mittwoch 17.15 - 18.55 14-tägig (Leitung: Heidrun Schmitz)
Donnerstag 16.30 - 18.10 Uhr wöchentlich (Leitung: Heidrun Schmitz)
Freitag 16.30 - 18.10 Uhr wöchentlich (Leitung: Heidrun Schmitz)
Zu den telefonischen Sprechzeiten ist eine Anmeldung ab sofort möglich.
Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf die Abläufe in der Praxis?
Informationen betreffend die Gruppen-Psychotherapiesitzungen finden Sie jeweils aktuell bei den Gruppenterminen hier.
In der Einzelpsychotherapie bieten wir Ihnen neben den normalen Terminen vor Ort in der Praxis auch Videosprechstunden an.
⛔ Mit Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer Erkrankung mit SARS-CoV-2 ("Coronavirus") dürfen Sie unsere Praxis nicht betreten.
Wir lüften die Räume mindestens nach jeder Sitzung und setzen Klimageräte mit Plasmafilter zur Reduzierung der Keimzahl ein.
Wie bieten Sie Videosprechstunden an?
Allgemeine Informationen zu den "Regelungen zur Videosprechstunde in der Psychotherapie" erhalten Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php (Direktlink zur Textstelle, dort mit + ausklappen).
Termine für die Videosprechstunde vereinbaren Sie bitte während der telefonischen Sprechzeiten mit unserem Sekretariat.
Die technische Umsetzung erfolgt über den Anbieter RED Medical Systems GmbH, der nach den Regeln von kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband als Videodienstanbieter zertifiziert ist.
Informationen zur Webanwendung RED connect und welche technische Ausstattung Sie zur Teilnahme benötigen finden Sie hier: https://hilfe.redmedical.de/display/RH/RED+connect+-+Teilnehmer
Wie lange sind die Wartezeiten bis Therapiebeginn?
Die typischen Wartezeiten für eine Einzelpsychotherapie liegen bei bis zu 6 Monaten, bei der Gruppen-Psychotherapie etwa 3 Monate. Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich einen Sprechstundentermin für ein Erstgespräch anzubieten um Sie kennen zu lernen und Ihren Therapiebedarf abzuklären.
Übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?
Ja. Ausführliche Informationen finden sie in der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer Wege zur Psychotherapie, auch als [Broschüre PDF]
Kann ich eine Therapie selbst bezahlen?
Ja. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen ("Selbstzahler"), wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren.
Übernehmen Private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für eine Psychotherapie?
Für privat versicherte Patienten ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Private Krankenkasse in der Regel möglich. Die Vertragsbedingungen in den Privaten Krankenversicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich und die Kostenübernahme sollte vor Beginn der Behandlung abgeklärt werden.
Übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie?
Grundsätzlich Ja - es muss jedoch nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag gestellt und bewilligt werden.
"Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren
sind nach den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach Maßgabe der folgenden Nummern 2 bis 4 beihilfefähig."
"Die Aufwendungen für eine ambulante Psychotherapie sind nur beihilfefähig, wenn vor der Therapie ein Anerkennungsverfahren
bei der Beihilfestelle durchgeführt worden ist. Lediglich die Aufwendungen für die fünf, bei analytischer Psychotherapie
bis zu acht probatorischen Sitzungen, die der Feststellung der Notwendigkeit einer Behandlung dienen, sind vor der Genehmigung
einer ambulanten Psychotherapie beihilfefähig. Dann muss ein Antrag von der Beihilfestelle angefordert werden."
Wie sind die Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Praxis?
In der Visionstraße können Sie kostenlos parken, tagsüber sind üblicherweise Plätze direkt vor der Praxis frei. Außerdem gibt es beim Schützenhof einen größeren öffentlichen Parkplatz, ebenfalls kostenlos.
Weitere Fragen
Dieser Bereich wird laufend ergänzt. Gerne nehmen wir Ihre Fragen auf.